Heute fand im BMWi eine Konferenz – an der ich teilnehmen durfte – zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung statt. Klar, das OZG ist Treiber bei der Umsetzung im Bereich öffentliche Verwaltung. Vorgestellt wurden politischen Ziele und Grundsätze, aber auch Strategien und erste Ergebnisse verschiedener Bundesländer.
Diese Erkenntnis nehme ich aus der Konferenz mit:
Wenn auch einige (wenige) Referenten beteuerten, dass „Nutzerfreundlichkeit der Lösung hat Prio“, oder „Berücksichtigung von „echten Menschen“ im Gesamtprozess“, so hat mich das Gefühl nicht verlassen, dass es den meisten Akteure vor allem um die Erfüllung formaler Kriterien des Onlinezugangsgesetzes geht.
Bei den vorgestellten Projekten, „Anmeldung eines Unternehmens“ oder „Einheitlicher Ansprechpartner“ ist deutlich geworden, dass hier versucht wird, die seitherigen, alten Prozesse 1:1 zu digitalisieren. In einem Fall wurde das ausdrücklich als Strategie dargestellt: Erst digitalisieren, dann neue (bessere) rechtliche und prozessuale Rahmenbedingungen schaffen. Unsere Erfahrungen mit Digitalisierungsprojekten haben gezeigt: Das kann nicht funktionieren.
Digitalisierung ist dann erfolgreich, wenn die Prozesse neu und digital gedacht werden und wenn die Nutzer in dieser Phase aktiv einbezogen werden.